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Stille SMS - Heimliche Ortung durch Behörden

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Etwa 440.000 „stille SMS“ sind vom Zoll, Bundeskriminalamt und vom Verfassungsschutz im vergangenen Jahr versendet worden. Doch in diesem Jahr könnte die Anzahl der Kurzmitteilungen getoppt werden. Denn schon im ersten Halbjahr 2011 hat allein Zollbehörde etwas mehr als 227.000 „stille SMS“ versendet.

Noch bis 2007 bewegte sich das Versenden der unsichtbaren Kurzmitteilungen in einer Grauzone. Mit der Novellierung der Telekommunikationsüberwachung wurde die „stille SMS“ in bestimmten Situationen gesetzlich erlaubt. Mit dieser Form der Überwachung erhält der Nutzer eine SMS, die aber nicht sichtbar ist, aber es ermöglicht den ungefähren Standort des Handynutzers herauszufinden.

Die einzelnen Behörden nutzen die Überwachungsmöglichkeit unterschiedlich intensiv. Zu bemerken ist aber, dass seit der gesetzlichen Erlaubnis die „stille SMS“ häufiger genutzt wird. Nur vom militärischen Abschirmdienst liegen keine Daten zur Nutzung der unsichtbaren Kurzmitteilungen vor.


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Veröffentlicht: smstraum.de, 22.12.2011


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